Thema:
Jetzt rumpelt es auch in Bayern... flat
Autor: JPS
Datum:30.11.17 20:33
Antwort auf:Lootboxen - Wo zieht ihr eure Grenze? von FS

Freie Wähler:

"Die Staatsregierung wird aufgefordert, auf Bundesebene auf eine Änderung des Jugendschutzgesetzes und eine Ergänzung der Vorgaben der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hinzuwirken, so dass künftig Computerspiele, die sog. „lootboxes“ oder vergleichbare Inhalte als kaufbare Elemente enthalten oder zusätzlich bereitstellen, entsprechend zu anderen jugendgefährdenden Inhalten behandelt werden und somit erst ab 18 Jahren erwerbbar sind."

SPD:

„Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag schriftlich und mündlich zu berichten, wie sie den zunehmenden Einsatz von offensichtlichen Glücksspielelementen in Computerspielen jugendschutzrechtlich bewertet, welche konkreten Suchtgefährdungen von Kindern und Jugendlichen sie erkennt und welche gesetzgeberischen Handlungsmöglichkeiten und Handlungsaufträge sie sieht: mit Blick auf das Jugend- schutzgesetz, auf die Leitlinien für die Prüfung und Altersfreigabe durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und mit Blick auf den Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV).“

CSU:

„Die Staatsregierung wird aufgefordert, 1. sich weiterhin für einen zeitgemäßen Jugend- schutz bei Online-Computerspielen einzusetzen und 2. die Problematik der sog. loot boxen verstärkt bei den Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz in Bayern zu berücksichtigen.“

Quelle: [http://www.gameswirtschaft.de/politik/lootbox-gluecksspiel-freie-waehler-landtag-bayern/]


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