Thema:
Re:BPjM macht es sich zu leicht flat
Autor: suicuique
Datum:27.11.17 19:29
Antwort auf:Re:BPjM macht es sich zu leicht von ChRoM

>>Und wenn man es noch 10mal in dem Thread hier schreibt. Lootboxen sind kein Glücksspiel im Gesetzessinne. Von daher finde ich es befremdlich in diesem Kontext irgendwas offizielles zu zitieren. Erst recht wenn es an der ersten Hürde scheitert die ich oben markiert habe.
>
>Es ist doch durchaus legitim, einen Gesetzestext zu zitieren, der Kinder- und Jugendliche vor Glückspielen schützen soll, hier aber nicht greift.


Dann sollte man sich zunächst mal der fundamentalen Frage stellen was ein Glücksspiel ist.
Nur die Tatsache dass "Glück im Spiel ist" (hahahaha!) scheint nicht zu langen. Sonst wäre ein Austernkauf auf dem Fischmarkt nichts anderes. (man sehe mir das Beispiel nach)

>Ein Grund mehr für die BPjM "Alarm!" zu schreien und eine Anpassung der Gesetzeslage anzuregen.
>
>"Ist nach geltender Gesetzeslage nicht verboten, end of story" kann ja wohl nicht die Lösung sein.


Nein, natürlich nicht.
Das schreibe ich auch nicht. Anzuregen dass man Gesetze anpasst ist legitim.

Diese zu zitieren um daraus eine Anwendung auf Lootboxen abzuleiten ist es nicht.

gruß


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