Thema:
Re:Antwort von Geekline bekommen... flat
Autor: thestraightedge
Datum:09.02.17 18:03
Antwort auf:Re:Antwort von Geekline bekommen... von makaimura

>>Aus der Sicht von SNK offenbar schon.
>
>Copyright besteht natürlich, aber Zitatrecht besteht halt auch und sofern das Buch nicht nur blind die Artworks listet, sondern die Bilder einer Ilustration und Veranschaulichung des Textes dienen, dann geht das in Ordnung. Anders wären ja Magazine jeglicher Art gar nicht möglich - oder glaubst Du die RetroGamer klärt nochmal jeden 30 Jahre Screenshot und Boxshot mit den Rechteinhabern ab ?


Eben. Wir hatten mal prophylaktisch die Lage bzgl. Consollection-Buch geprüft, und da hiess es, dass v.a. bei selbst angefertigten Fotos wenig bis keine Gefahr besteht.


< antworten >