Thema:
Re:Antwort von Geekline bekommen... flat
Autor: makaimura
Datum:09.02.17 16:38
Antwort auf:Re:Antwort von Geekline bekommen... von Chris B

>Aus der Sicht von SNK offenbar schon.

Copyright besteht natürlich, aber Zitatrecht besteht halt auch und sofern das Buch nicht nur blind die Artworks listet, sondern die Bilder einer Ilustration und Veranschaulichung des Textes dienen, dann geht das in Ordnung. Anders wären ja Magazine jeglicher Art gar nicht möglich - oder glaubst Du die RetroGamer klärt nochmal jeden 30 Jahre Screenshot und Boxshot mit den Rechteinhabern ab ?

Außerdem gibt's ja das NG Buch ja schon auf Französisch zu kaufen. Der Kickstarter galt nur der Übersetzung und wenn die französische Version von SNK eh abgesegnet war (was sie wohl war), dann ist ein Block des Kickstarters doch eher lächerlich.


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