Thema:
Re:im windows store für unter 9 euro zu haben flat
Autor: manic miner
Datum:05.02.16 22:14
Antwort auf:Re:im windows store für unter 9 euro zu haben von fianna

>>>>Mir geht's in der Tat (auch aus beruflichem Interesse) um die Frage, ob hier eine USt-Verkürzung/Hinterziehung durch falsche Leistungsortangaben vorliegt.
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>>>Hmm, ok. Das habe ich jetzt gar nicht bedacht.
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>>>Falsche Wohnsitzangabe -> falscher Leistungsort -> zu niedriger Dienstleistungs-/Kaufpreis -> zu niedrige USt-Abgabe?
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>>>Ist das die (verkürzte) Argumentationskette?
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>>Exakt und um es genauer zu benennen, vermute ich,  dass gar keine USt in Deutschland abgeführt wird. Der Leistungsort bestimmt sich bei solchen Leistungen (aus dem Bauch heraus) nach dem Wohnsitz des Empfängers. Ist der hier = Steuerpflicht , ist der woanders sieht das vermutlich gänzlich anders aus. Vielleicht pflichtig in der Ukraine. Hab ich noch nicht intensiv drüber nachgedacht, ist aber nicht auszuschließen. Da das SAP Modul bei MS sicherlich schlüsselt, wo Steuerpflicht besteht , geht der deutsche Fiskus leer aus.
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>>>Und wem obliegt es (rechtlich) den Leistungsort (und damit den Preis) korrekt zu überprüfen? Laienhaft würde ich da doch eher vom Leistungserbringer ausgehen, in dem Fall also MS die sicher stellen müssen, dass Leistungsort und Kaufpreis übereinstimmen.
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>>Das ist die Frage. Natürlich muss der Shop sorge dafür tragen. Allerdings wird der ja willentlich durch falsche Angaben und teils mit erheblichem technischen Aufwand (VPN) betrogen.
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>>>Problematisch finde ich in deiner Argumentationskette auch die Ansicht, dass es einen "korrekten" (für den Leistungsort!) Preis gebe, der "verkürzt" wird.
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>>Na klar gibt es den zu mindest steuerlich. 3a UStG regelt eindeutig wo eine Leistung erbracht wird. Das ist imTomb-Raider Fall Deutschland. Steuerpflichtig wäre das Entgelt das der Shop erhält. In diesem Falle die 9 Ocken (wobei ich mir nicht sicher bin ob MS nicht ne Forderung auf den vollen Preis hätte, die dann auch zu versteuern wär). Dafür unterbliebe aber die Besteuerung in Deutschland komplett.
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>>>Findet eine solche Verkürzung auch statt wenn ich im Laden einen sale veranstalte und Dinge zum irrsinnigen Schleuderpreis raushaue? Würde mich doch sehr wundern ...
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>>>gruß
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>>Nö steuerpflichtig ist nur das Entgelt, dass du tatsächlich erhältst/vereinbart hast. Ne Preisbindung gibt's nicht.
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>>Kein Berater anwesend, der das schon mal geprüft hat?
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>Ich hab davon ja überhaupt keine Ahnung - aber der Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes sind Unternehmen. Keine Verbraucher.
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>Es ist auch irrelevant, der Unternehmen muss seine 19% (oder x) eben abführen. Egal für wieviel man es verkauft. Wenn man Sachen billig verkauft, entgehen dem Staat ja auch Einnahmen ... oder wenn man aktiv den UK shop bewirbt ... was sollte daran illegal sein?
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>Wenn es illegal wäre, müsstest Du schon mit dem StgB kommen.


Mit Verlaub, das ist in der Tat relativ kurz gedacht. Die Abgabenordnung (quasi der Rahmen für die Steuergesetze) sieht den eigenen Straftstbestand der Steuerhinterziehung oder Verkürzung und deren Beihilfe vor. Wie am Fall Höneß ersichtlich sogar mit drastischen Folgen. Steuerpflichtig mit 19% sind nur die Lieferungen und Leistungen, die im INLAND bewirkt wurden. Das Problem, das ich die ganze Zeit anspreche ist, dass hier eine Leistung, die im Inland bewirkt wurde und eigentlich zu besteuern wäre, durch bewusst falsche Angaben des Kunden ins Ausland verlagert wird  und dem Fiskus so die Besteuerung vorenthalten wird. Die Verlagerung von Besteuerungdgrundlagen ins niedrig besteuerte Ausland ist ja durchaus ein Thema, mit dem man auch als Nichtfachmann mal in der Zeitung konfrontiert wird. Nur hier ist mal nicht der Konzern der Böse, sondern er wird ja selbst beschissen. Und das ist meine Frage, ich als Kunde leiste einen gewichtigen Beitrag zu ner Steuerverlagerung (bin ja sogar deren bewusster Auslöser) von der der eigentliche Steuerschuldner gar nix weiß, wenn Microsoft in der Ukraine 9 € Umsatz und Ertragbesteuert, statt bei richtigen Angaben 50€ in Deutschland. Legal ist das ganz sicher nicht.
Hinterzieher wär sicherlich Microsoft, mangels eigentlichen Hinterziehungswillens hätte ich allerdings meine Zweifel, ob die schuldig wären und ob  nicht mindestens ein Ersatzanspruch gegen den Kunden besteht.


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