Thema:
Re:im windows store für unter 9 euro zu haben flat
Autor: manic miner
Datum:05.02.16 10:24
Antwort auf:Re:im windows store für unter 9 euro zu haben von suicuique

>>Mir geht's in der Tat (auch aus beruflichem Interesse) um die Frage, ob hier eine USt-Verkürzung/Hinterziehung durch falsche Leistungsortangaben vorliegt.
>
>Hmm, ok. Das habe ich jetzt gar nicht bedacht.
>
>Falsche Wohnsitzangabe -> falscher Leistungsort -> zu niedriger Dienstleistungs-/Kaufpreis -> zu niedrige USt-Abgabe?
>


>Ist das die (verkürzte) Argumentationskette?
>

Exakt und um es genauer zu benennen, vermute ich,  dass gar keine USt in Deutschland abgeführt wird. Der Leistungsort bestimmt sich bei solchen Leistungen (aus dem Bauch heraus) nach dem Wohnsitz des Empfängers. Ist der hier = Steuerpflicht , ist der woanders sieht das vermutlich gänzlich anders aus. Vielleicht pflichtig in der Ukraine. Hab ich noch nicht intensiv drüber nachgedacht, ist aber nicht auszuschließen. Da das SAP Modul bei MS sicherlich schlüsselt, wo Steuerpflicht besteht , geht der deutsche Fiskus leer aus.


>Und wem obliegt es (rechtlich) den Leistungsort (und damit den Preis) korrekt zu überprüfen? Laienhaft würde ich da doch eher vom Leistungserbringer ausgehen, in dem Fall also MS die sicher stellen müssen, dass Leistungsort und Kaufpreis übereinstimmen.
>

Das ist die Frage. Natürlich muss der Shop sorge dafür tragen. Allerdings wird der ja willentlich durch falsche Angaben und teils mit erheblichem technischen Aufwand (VPN) betrogen.



>Problematisch finde ich in deiner Argumentationskette auch die Ansicht, dass es einen "korrekten" (für den Leistungsort!) Preis gebe, der "verkürzt" wird.

Na klar gibt es den zu mindest steuerlich. 3a UStG regelt eindeutig wo eine Leistung erbracht wird. Das ist imTomb-Raider Fall Deutschland. Steuerpflichtig wäre das Entgelt das der Shop erhält. In diesem Falle die 9 Ocken (wobei ich mir nicht sicher bin ob MS nicht ne Forderung auf den vollen Preis hätte, die dann auch zu versteuern wär). Dafür unterbliebe aber die Besteuerung in Deutschland komplett.


>Findet eine solche Verkürzung auch statt wenn ich im Laden einen sale veranstalte und Dinge zum irrsinnigen Schleuderpreis raushaue? Würde mich doch sehr wundern ...
>
>gruß


Nö steuerpflichtig ist nur das Entgelt, dass du tatsächlich erhältst/vereinbart hast. Ne Preisbindung gibt's nicht.

Kein Berater anwesend, der das schon mal geprüft hat?

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