Thema:
Re:Kickstarter-Troll ruiniert Kampagne flat
Autor: Melanie
Datum:24.05.15 06:19
Antwort auf:Re:Kickstarter-Troll ruiniert Kampagne von ChRoM


>Kickstarter ist kein Onlineshop. Du bestellst kein Produkt sondern unterstützt ein Projekt und bekommst wenn es scheitert gar nichts. Diese Konditionen sind von vorne herein bekannt. Jetzt erscheint es mir nicht völlig abwegig, dass ein deutscher Richter das System nicht kapiert und anders entscheidet, aber auf Grund der Voraussetzungen würde ich als Laie sagen, dass das Fernabsatzgesetz hier nicht gelten dürfte.

Da waere ich mir mittlerweile aber nicht so sicher. Gerade bei Kickstarter bietet der Betreiber der Kampagne doch im Normalfall das herzustellende Produkt gegen die Zahlung eines bestimmten Betrages an. Dazu gibt es dann Stretchgoals oder eben Zugaben, die dann aber auch eine hoehere Zahlung erfordern. Produkt gegen Zahlung. Das hoert sich ziemlich nach einem Kauf an und wird wohl durchaus die ueblichen Kaufvertrag Leistungspflichten nach sich ziehen. Ein weiteres Indiz sind die AGBs von Kickstarter. Um mal zu zitieren:

"Project Creators are required to fulfill all rewards of their successful fundraising campaigns or refund any Backer whose reward they do not or cannot fulfill." Das hoert sich schon sehr nach Leistungsversprechen an.

Man kann Kickstarter auch recht einfach von einer Spende abgrenzen, da der Betreiber einer Kampagne bei Kickstarter im Normalfall fuer die Zahlung doch mehr als eine unbeachtliche Leistung anbietet.

Meiner Meinung nach greifen also bei Kickstarter die Verpflichtungen, die auch bei einem Kaufvertrag greifen. Und auch Geschichten wie das  Fernabsatzgesetz und allgemeiner Verbraucherschutz sollten von Kampagnenbetreibern lieber nicht ignoriert werden.

Melanie


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