Thema:
Re:Kickstarter-Troll ruiniert Kampagne flat
Autor: GPI
Datum:16.05.15 09:20
Antwort auf:Re:Kickstarter-Troll ruiniert Kampagne von ChRoM

>>Fernabsatzvertrag? - Ich würde wetten Du kannst das Geld (zur Not Gerichtlich) noch 14 Tage lang zurückziehen lassen nachdem das ganze schon gefunded und Gebucht ist.
>
>Kickstarter ist kein Onlineshop. Du bestellst kein Produkt sondern unterstützt ein Projekt und bekommst wenn es scheitert gar nichts. Diese Konditionen sind von vorne herein bekannt. Jetzt erscheint es mir nicht völlig abwegig, dass ein deutscher Richter das System nicht kapiert und anders entscheidet, aber auf Grund der Voraussetzungen würde ich als Laie sagen, dass das Fernabsatzgesetz hier nicht gelten dürfte.


Ich weis nicht mal, ob hier in Forum alle diesen Unterschied kapieren. Und die Aufmachung der einzelnen Kickstarter-Kampagnen gleichen mehr einer Verkaufsaktion als einer Vorfinanzierung. Zahle so und so viel und du bekommst eine Physische Kopie des Spiels! Ich kann mir gut vorstellen, das ein Richter hier der Meinung ist, dass man das deutlicher von einem Verkauf unterscheiden muss.


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