Thema:
Re:Bald flat
Autor: KOSH
Datum:17.04.14 12:17
Antwort auf:Re:Bald von ChRoM

>>Doch klar, geöffnete Software ist vom Umtausch ausgeschlossen.
>
>Von einem etwaigen kulanzweise gewährtem Umtauschrecht durch den Händler. Aber doch nicht von der gesetzlichen Gewährleistung? Ohne mich ins Thema eingelesen zu haben, aber: Wenn die Software fehlerhaft ist, muss ein Recht auf Nachbesserung und wenn das nicht möglich ist auf Rückgabe bestehen, Software hin oder her. Alles andere wäre ein mittelschwerer Skandal.


Kommt drauf an, viele Softwarentitel haben Fehler, die nicht ausgebessert wurden (Bugs), da aber ein Rückgaberecht zu erlangen ist sehr schwierig.

Aber der Verbraucher hat ja per Gesetz die Möglichkeit, Sachen, die er per Versand bestellt, innerhalb 14 Tage zurückzugeben. Das ist nicht kulanzweise so, sondern gesetzlich festgelegt. Und da gibt es eben die Ausnahme, geöffnete Software davon auszuschließen.


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