Thema:
Re:Bald flat
Autor: ChRoM
Datum:17.04.14 11:51
Antwort auf:Re:Bald von KOSH

>Doch klar, geöffnete Software ist vom Umtausch ausgeschlossen.

Von einem etwaigen kulanzweise gewährtem Umtauschrecht durch den Händler. Aber doch nicht von der gesetzlichen Gewährleistung? Ohne mich ins Thema eingelesen zu haben, aber: Wenn die Software fehlerhaft ist, muss ein Recht auf Nachbesserung und wenn das nicht möglich ist auf Rückgabe bestehen, Software hin oder her. Alles andere wäre ein mittelschwerer Skandal.


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