Thema:
Re:Bald flat
Autor: KOSH
Datum:17.04.14 11:46
Antwort auf:Re:Bald von ChRoM

>>Dabei würde ein solches Rückgaberecht durchaus Sinn ergeben, sofern man es sinnvoll einschränkt.
>
>Eben. Zum Beispiel könnte man VoD generell vom Rückgaberecht ausnehmen, sofern die Wiedergabe bereits gestartet wurde. Nicht kopiergeschützter Content ist ebenfalls ausgeschlossen und bei kopiergeschütztem Content beträgt die Frist z. B. 48 Stunden. Was für viele Spiele bereits zu lang sein könnte, müsste man sich halt im Einzelfall anschauen. Was generell nicht möglich sein sollte: Dass diese Regelungen im Kleingedruckten ausgeschlossen werden können. Das gibt's ja sonst auch nirgends, dass z. B. Gewährleistung einfach mal ausgeschlossen werden kann im Kaufvertrag.



Doch klar, geöffnete Software ist vom Umtausch ausgeschlossen.


< antworten >