Thema:
Re:Hilfe! Und Wiederrufsrecht flat
Autor: suicuique
Datum:16.04.14 10:12
Antwort auf:Re:Hilfe! Und Wiederrufsrecht von cis!one

>>Wenn es geöffnet ist, dann natürlich nicht, dann greift das Rücksenderecht bei Online Händlern auch nicht.
>
>Echt? Ich dachte, dass beim online Kauf immer ein Widerrufsrecht gilt. Selbst bei geöffneter Ware. Stand jetzt zum Beispiel in der letzten Zeit.


Ich habs hier zwar schon paar mal gepostet, aber ein weiteres Mal schadet nicht:

[http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html]

Für Dich entscheidend ist Absatz 4 Punkt 2.
Kurz: beim "Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen" ist Sofware explizit ausgenommen sobald sie geöffnet ist. Also erst Recht wenn sie mal installiert und in Gebrauch war.


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