Thema:
Lesenswerter Artikel zu der Zensurgeschichte flat
Autor: Spyro2000
Datum:05.03.14 20:51
Antwort auf:South Park The Stick of Truth - der Thread zum Spiel von !!!

[http://spielerecht.de/wp-content/uploads/2009/08/Das-Kreuz-mit-den-Haken.pdf]

Zusammenfassung:

Die momentane Auslegung des Gesetzes (§86a BGB), bei dem Spiele gegenüber Filmen klar diskriminiert werden, geht zurück auf ein Urteil zu Wolfenstein 3D vor 20 Jahren. Das OLG Frankfurt setzt sich dabei erst gar nicht mit dem Kunstbegriff auseinander. Die meisten Juristen sind sich heute einig, dass das Urteil aus heutiger Sicht eigentlich nicht haltbar ist. Spiele müssen heute genau wie pauschal Filme (unabhängig von ihrer Qualität) als Kunst gelten, und im Bereich der Kunst ist die Nutzung explizit zugelassen.

Allerdings traut sich schlicht niemand, dieses Recht auch einzufordern.

Grund: Hinhalten müsste nicht das Unternehmen, sondern die Geschäftsführer. Da niemand Bock darauf hat, sich diesem Risiko auszusetzen, zensiert man sich eben selbst.

Absatz 4 sagt zwar zusätzlich:
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

Allerdings will es trotzdem einfach niemand drauf anlegen so dass diese bescheuerte Situation wohl anhalten wird.

Und das wird so lange der Fall bleiben bis
a) Es jemand darauf ankommen lässt, verklagt wird und das Gericht die Klage zurückweist bzw. ein höheres Gericht eine Verurteilung kassiert
b) Der Gesetzgeber die Sachlage explizit klarstellt

Beides erscheint sehr, sehr unwahrscheinlich. Sprich: Es bleibt nur der PC... Dämlich, aber wahr.

spyro


< antworten >