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Autor: | Spyro2000 | ||
Datum: | 04.03.14 22:38 | ||
Antwort auf: | Rückruf wegen einem übersehenen Hakenkreuz? von Rand al'Thor | ||
Ist in Film und Fernsehen auch kein Problem. Diese einseitige Diskrimierung eines Mediums ist sowieso längst nicht mehr haltbar und wurde AFAIK auch nie explizit für Computerspiele so definiert sondern nur für Medien insgesamt. Spätestens seit Spiele vom deutschen Kulturrat offiziell als Kulturgut anerkennt sind, sollte sich ein Prozess wirklich lohnen. Ubisoft sollte Southpark dafür als Gelegenheit benutzen, schließlich ist die Serie auch dem Mainstream als harmlose Fernsehserie bekannt (bei reinen Spieleserien müsste man da mit viel mehr Vorurteilen kämpfen). Zitat: § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet.] ------------------------------------------------------ Anmerkung: "Schriften" ist Juristendeutsch für Medien. ------------------------------------------------------ § 86a Abs. 3 StGB ist § 86 Abs. 3 StGB Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient ------------------------------------------------------- Die Branchenverbände BIU und G.A.M.E. sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters, sind Ausrichter des Deutschen Computerspielpreises. Dazu passt: [http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=949&rubrik=2], inbesondere das Zitat "Die Kunstfreiheit ist nicht an die Qualität des Werkes gebunden. Kunstfreiheit gilt auch für Computerspiele.“ Außerdem hatte der Staat kein Problem damit, etwa den Film Inglourious Basterds finanziell zu fördern, obwohl dieser durchaus als gewaltverherrlichend betrachtet werden könnte ohne großartig zur geschichtlichen Aufklärung beizutragen. Selbst wenn der Prozess scheitert, kommt Ubisoft mit einer Geldstrafe davon, der komplette Rückruf wegen eines Versehens dürfte teurer kommen. Einige Juristen sehen das ähnlich, siehe z.B. [http://www.strafrecht.jurion.de/news/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=181493&cHash=3a2dff4e3e61e665de15a624297606e1] Das ganze ist so dermaßen absurd, dass man wirklich darüber lachen könnte wenn es nicht ständig echten Schaden anrichten würde. Da muss sich endlich was ändern. ES NERVT! spyro |
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