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Autor: | FS | ||
Datum: | 26.02.14 11:39 | ||
Antwort auf: | Re:Meine Fresse! von Felix Deutschland | ||
>Wenn Hakenkreuze so unwesentlich sind, warum sie dann nicht einfach in eindeutig nicht-propagandistischen und -volksverhetzenden Zusammenhang zulassen, so wie in jedem anderen Medium? Da gibt es eine konkrete Antwort des Oberlandesgerichts Frankfurt auf diese Frage. Es ging damals um Wolfenstein: "Vielmehr gebietet es der Schutzzweck des § 86a StGB, dass in Computerspielen keine Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gezeigt werden. [... Wäre eine derartige Verwendung von verbotenen Kennzeichen in Computerspielen erlaubt, dann wäre es kaum noch möglich, einer Entwicklung zu ihrer zunehmenden Verwendung in der Öffentlichkeit entgegenzuwirken, was der Zielrichtung des § 86a StGB zuwiderlaufen würde."] Kurz: Dann wäre 86a StGB ein obsoletes Gesetz (was es in meinen Augen auch ist, dann die Zeichen sind nicht das Problem sondern weiterhin die Menschen dahinter. Ein Neonazi ist das Problem und nicht die Flagge die er trägt und jemand der die Nazidiologie ablehnt wird nicht durch den Anblick einer Swastika zum Ausländerhasser) |
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