Thema:
Re:Meins hat der Zoll letzte Woche zur vorübergehenden ... flat
Autor: Tomda
Datum:11.02.12 21:58
Antwort auf:Meins hat der Zoll letzte Woche zur vorübergehenden ... von forsaken

>...Verwahrung einbehalten und die Staatsanwaltschaft um Klärung gebeten, da Grund zu der Annahme besteht, dass die Ware entgegen des Verbringungsverbotes nach § 15 JuSchG eingeführt wurde.
>


Du weist schon, das die STA bei Anfangsverdacht grundsätzlich §131 StGB annimmt?
Nicht nett vom Zoll. Genau genommen dreist. Ich würde mir nen Anwalt nehmen, siehe unten.

>Da bin ich ja mal gespannt.

Brauchst du nicht. Weise den Zoll auf die "Nicht-Handelstätigkeit" hin. Zumal DI jetzt wieder Listenteil A ist. -> Kein Problem mehr.

Unverzügliche Herausgabe fordern. Hast du das Game freiwillig sicherstellen lassen, oder hat der Zoll nach §94 StPO beschlagnahmt?


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