Thema: |
|
||
Autor: | Tomda | ||
Datum: | 11.02.12 21:58 | ||
Antwort auf: | Meins hat der Zoll letzte Woche zur vorübergehenden ... von forsaken | ||
>...Verwahrung einbehalten und die Staatsanwaltschaft um Klärung gebeten, da Grund zu der Annahme besteht, dass die Ware entgegen des Verbringungsverbotes nach § 15 JuSchG eingeführt wurde. > Du weist schon, das die STA bei Anfangsverdacht grundsätzlich §131 StGB annimmt? Nicht nett vom Zoll. Genau genommen dreist. Ich würde mir nen Anwalt nehmen, siehe unten. >Da bin ich ja mal gespannt. Brauchst du nicht. Weise den Zoll auf die "Nicht-Handelstätigkeit" hin. Zumal DI jetzt wieder Listenteil A ist. -> Kein Problem mehr. Unverzügliche Herausgabe fordern. Hast du das Game freiwillig sicherstellen lassen, oder hat der Zoll nach §94 StPO beschlagnahmt? |
|||
< antworten > | |||