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Autor: | forsaken | ||
Datum: | 11.02.12 21:08 | ||
Antwort auf: | von Liste B auf A geändert (laut schnittberichte.com) von RoduKi | ||
...Verwahrung einbehalten und die Staatsanwaltschaft um Klärung gebeten, da Grund zu der Annahme besteht, dass die Ware entgegen des Verbringungsverbotes nach § 15 JuSchG eingeführt wurde. Da bin ich ja mal gespannt. |
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