Thema:
Re:Ein Fall für´s Jugendamt! flat
Autor: Wurzelgnom
Datum:11.02.11 12:58
Antwort auf:Re:Ein Fall für´s Jugendamt! von Lord Chaos

>Diese Schlussfolgerung ist gelinde gesagt totaler Bullshit.
>
>>Guck dir doch an was es alles für Krempel gibt wo versucht wird es überängstlichen Eltern zu verkaufen und denen auf die Art sogar das Denken abgenommen wird.
>
>Nur weil es da Extreme gibt, kannst du noch lange nicht allgemeine und vernünftige Dinge wie den Jugendschutz ad acta legen.


hat Niemand behauptet, ich glaub du verstehst mich etwas falsch.
Ich bin genauso dafür wie du, dennoch nehm ich mir im Extremfall das Recht heraus ob es ok ist wenn man mit 4 mal kurz bei Halo Reach zugucken darf wenn es nicht anders geht.
Und um nicht wieder etwas in falsche Hälse zu werfen:
Wir leben seit fast 9 Monaten zusammen, in der Zeit hat die Kleine 5min Halo gesehen. Soviel dazu.
Auch andere Games kennt sie so gut wie nicht, eben weil ich erst in Ruhe spielen kann wenn sie schläft.

>Und so abgeneigt bin ich auch nicht, extrem grobe Verstösse gegen das Jugendschutzgesetz auch bei Eltern zu handen, als Händler werde ich diesbezüglich auch mit der groben Kelle bestraft - zu Recht.

Dito, da sind wir einer Meinung.
Ich dreh regelmäßig fast durch wenn ich aus näherer Umgebung sehe wie einige mit ihren Kindern umspringen.
Ich bin da auch recht hart zu der Mutter meiner Freundin.
Sie kommt nicht von selbst drauf dass Rauchen IN der Wohnung auch dann noch scheisse ist wenn die Kleine mal einen Tag später kommt.
Wenn wir sie mal bei ihr gelassen haben, raucht sie auf dem Balkon.
Akzeptier ich auch nicht weil der Knirps schon die Rauchbewegungen nachahmt.
Fazit:
Alleine Oma besuchen bzw. dort übernachten lassen ist nicht mehr.
Oma kann zu uns kommen, kein Ding aber nicht mehr andersrum.
Bei uns ist striktes Rauchverbot in Anwesenheit des Kindes (in der Wohnung sowieso, auf dem Balkon aber auch), damit muss Oma dann leben.

>Nein, aber du kannst dir sicher sein, dass sich Politiker von sehr kompetenten Leuten beraten lassen - und bei aller Liebe, ein Kind zu haben bedeutet noch lange lange nicht, eine pädagogische Kompetenz zu besitzen.

auf keinen Fall, sehe ich leider viel zu oft.

>Und sicher gibt es auch Entscheidungen, die auf blinden Aktionismus zurückzuführen sind, Altersfreigaben gehören aber ganz sicher nicht dazu.

darüber lässt sich streiten, STRIKT daran halten ist ebenso falsch wie sie bei FSK16 oder 18 völlig zu ignorieren.


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