Thema:
Re:Ich verstehe es immer noch nicht! flat
Autor: René Meyer
Datum:25.10.06 17:24
Antwort auf:Re:Ich verstehe es immer noch nicht! von Bloodflower

> Welches Gesetz soll das sein?

Aus einem Artikel (1999) von mir:

Führt ein Händler die NTSC-Version von "Metal Gear Solid" ein, verletzt er gleich die Interessen von drei Unternehmen: Die von Konami Deutschland, weil dort die exklusiven Vetriebsrechte für den europäischen Raum liegen. Die von Konami Japan, weil die Muttergesellschaft das Copyright für den Titel besitzt und entscheidet, wo das Spiel verkauft werden darf. Und die von Sony, weil Lizenzen an Konami nur für den Vertrieb in bestimmten Ländern vergeben wurden.

Die Ansprüche von Konami Deutschland, um bei "Metal Gear Solid" zu bleiben, sind im Urheberrechtsgesetz verankert, das durch EU-Richtlinien 1995 einige Änderungen erfahren hat. Danach kann ein Händler zu bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden, wenn er ein Spiel ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers vertreibt. Die Genehmigung ist zwar nur erforderlich, wenn der Titel noch nicht mit "mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht" wurde (§ 17 UrhG), doch darum geht es bei diesen Importen ja.


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