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Autor: | DS_Nadine | ||
Datum: | 25.10.06 14:35 | ||
Antwort auf: | Ahem, von Bloodflower | ||
>> >>>Wo und wie ensteht eine Urheberrechtsverletung, wenn man Originalprodukte an Privatkunden verkauft? >> >>Nach dem Urheberrecht hat der Rechtsinhaber das ausschließliche >>Recht, >>bestimmte Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten. >> >>Darunter fällt insbesondere auch das Verbreitungsrecht. >>Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder >>Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit >>anzubieten oder in Verkehr zu bringen. >> >>Der Urheber bestimmt also auch das Verbreitungsgebiet. >> >>Dieses Recht ist auch am Vervielfältigungsstück erst dann >>erschöpft, wenn der Urheber dem Verbreitungsgebiet zugestimmt >>hat. Das gilt somit auch für Weiterverkäufe! > >wir sprechen hier nicht von deutschem Recht! Das tut George W. Bush auch nicht. Der sucht sich seins aus oder macht es selber. |
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