Thema:
Re:Ich verstehe es immer noch nicht! flat
Autor: DS_Nadine
Datum:25.10.06 13:55
Antwort auf:Ich verstehe es immer noch nicht! von musashi


>Wo und wie ensteht eine Urheberrechtsverletung, wenn man Originalprodukte an Privatkunden verkauft?

Nach dem Urheberrecht hat der Rechtsinhaber das ausschließliche
Recht,
bestimmte Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten.

Darunter fällt insbesondere auch das Verbreitungsrecht.
Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder
Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit
anzubieten oder in Verkehr zu bringen.

Der Urheber bestimmt also auch das Verbreitungsgebiet.

Dieses Recht ist auch am Vervielfältigungsstück erst dann
erschöpft, wenn der Urheber dem Verbreitungsgebiet zugestimmt
hat. Das gilt somit auch für Weiterverkäufe!

-von irgendnem heise Kommentar-


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