Thema: |
|
||
Autor: | DS_Nadine | ||
Datum: | 25.10.06 13:55 | ||
Antwort auf: | Ich verstehe es immer noch nicht! von musashi | ||
>Wo und wie ensteht eine Urheberrechtsverletung, wenn man Originalprodukte an Privatkunden verkauft? Nach dem Urheberrecht hat der Rechtsinhaber das ausschließliche Recht, bestimmte Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten. Darunter fällt insbesondere auch das Verbreitungsrecht. Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen. Der Urheber bestimmt also auch das Verbreitungsgebiet. Dieses Recht ist auch am Vervielfältigungsstück erst dann erschöpft, wenn der Urheber dem Verbreitungsgebiet zugestimmt hat. Das gilt somit auch für Weiterverkäufe! -von irgendnem heise Kommentar- |
|||
< antworten > | |||