Antwort auf den Beitrag "Re:Ein Bußgeldbescheid ist doch ..." posten:
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>... unabhängig des "Status" in dem er steckt im Ermessen der Behörde zurücknehmbar. > >Ich verstehe das "geht nicht" nicht ganz. Ich habe selbst im betrieblichen Kontext (Zollangelegenheit) einen Bußgeldbescheid erfolgreich aufheben lassen, der bereits in der Vollstreckung stand.
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