Antwort auf den Beitrag "Re:Ich bin froh, dass wir ein Grundgesetz haben..." posten:
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>>Den Unterschied zweischen einem zeitlich definierten Lebensbeginn (wir wollen jetzt nicht kleinlich sein und das auf die Zeit vor Geburt ausdehnen) und einem undefinierten Lebensende siehst du aber schon noch? > >Eine Altersgrenze würde ja nicht davon abhängen, wie viele Jahre jemand noch lebt, sondern ab welchem Alter man davon ausgehen muss, das ähnlich viele Menschen in diesem Alter politisch nicht mehr ausreichend urteilsfähig sind wie es bei 17 Jährigen ja angenommen wird. Wenn man bspw. davon ausgeht, das die 17 Jährigen keine ausreichende politische Urteilsfähigkeit haben und man das ja bestimmt mit irgendwelchen objektiven Untersuchungen belegen kann, warum sollte man diese Untersuchungen dann nicht auch bei 95 jährigen durchführen und dann schauen, ob da ein Wahlrecht angemessen ist. Es darf nicht aufgrund von Alter diskriminiert werden. Der Ausschluss von jungen Menschen vom Wahlrecht muss also auf objektiven, in der Sachen liegenden Kriterien basieren und selbst verständlich müssten diese Kriterien auch an andere Wählergruppen angelegt werden, also bspw. auch an sehr alte Menschen. > >Bitte nicht falsch verstehen: Ich will nicht wirklich alten Menschen ans Wahlrecht, aber junge Menschen vom Wahlrecht auszuschließen erscheint mir unhaltbar.
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