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>>>Schliesst das die Verfassung mit ein? >>> >>>Oder gar nur Gesetze zum besonderen Schutz von Schutzbedürftigen? >> >>Ich hatte da mehr Verwaltungs- und Steuerrecht im Sinn. > >Was wäre mit einer maximalen Anzahl an Gesetzen? Man möchte ein neues Gesetz einbringen und muss dafür ein altes ablösen, umschreiben oder entfernen? > >Ich denke da an Zugänglichkeit für die Allgemeinheit und einer Möglichkeit unser wohl unbestrittenen überregulierung entgegen zu treten.
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