Antwort auf den Beitrag "Re:Wer hat das Copyright?" posten:
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>>>>>Als Beispiel: [b:Man kauft ein Original bei ner Galerie und will Kunstdrucke davon verkaufen.] >>>>>Hat dazu grundsätzlich der Käufer das Recht, oder der Künstler? >>>> >>>>Nach deutschem Recht kann man sein Copyright (bzws. hier Urheberrecht) nicht verkaufen, nur Nutzungsrechte an dritte einräumen - die müssen natürlich extra vertraglich ausgehandelt werden. >>> >>>Ok, also darf der Käufer keine Kunstdrucke verkaufen. thx! >> >>Außer es ist vertraglich erlaubt?! > >Ich meinte bzgl. des oben geschilderten Falles – du gehst in ne Galerie, kaufst ein Bild und sofern nichts explizit obendrein vereinbart wird, hast du als Käufer das Recht, das Bild zu vervielfältigen, nicht automatisch mitgekauft.
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