Antwort auf den Beitrag "Re:ab 2025 E-Rechnungen" posten:
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>>>>>ich weiß, es gibt auch eine Übergangsfrist, aber wenn mein Vater da mitmachen möchte, muss er ja eine E-Rechnung schreiben. >>>> >>>>Ab 1.1.2025 muss er ja E-Rechnungen erstmal nur empfangen/lesen können. >>> >>>Was konkret folgendes bedeutet: >>> >>>"[i:Ab dem 1. Januar 2025 besteht für inländische Unternehmer die Notwendigkeit, eine E-Rechnung empfangen zu können. Hierfür reicht es aus, wenn der Rechnungsempfänger ein E-Mail-Postfach zur Verfügung stellt. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass es sich um ein gesondertes E-Mail-Postfach nur für den Empfang von E-Rechnungen handelt. Die Beteiligten können abweichend hiervon andere zulässige Übermittlungswege vereinbaren.]" >> >>Wobei das nur die "halbe Wahrheit" ist, denn das größere Problem ist die Archivierung, die den GOBD entsprechen muss und wo man dann doch etwas tätig werden muss und die Rechnungen nicht einfach auf dem Laufwerk speichern oder ausdrucken kann. > >Die ist aber nicht neu, oder? >Und wenn man sich bisher daran gehalten hat was Datenhaltung angeht dann sollte das doch nicht so ein Akt sein - vermute ich (!!!) > >gruß
mailbenachrichtigung?