Antwort auf den Beitrag "Re:Mal was offizielles zur Meldepflicht:" posten:
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>Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet dich nicht automatisch zur Steuerzahlung auf private Verkäufe. Um dir ein besseres Bild über das Plattformen-Steuertransparenzgesetz zu verschaffen, möchten wir dir ein paar Beispiele vorstellen. Sie verdeutlichen, wann die Meldepflicht eintritt, wie sich das PStTG auf deine privaten Verkäufe auswirken kann und wann du auch trotz PStTG keine Steuern zahlen musst: > >Anne verkauft gebrauchte Kleidung, um Platz für Neues zu schaffen und überschreitet die Anzahl von 30 Verkäufen. Da sie ihre alten Kleidungsstücke für weniger verkauft, als sie für sie bezahlt hat, zahlt sie darauf keine Steuern. >• >Transaktionen bei eBay pro Jahr: 38 >• >Umsatz bei eBay pro Jahr: 420€ >• >Gewinn bei eBay pro Jahr: 0€ >• >Zu zahlende Steuern: 0€ > >Benjamin hat wertvolle Trading Cards in den 90ern gesammelt. Er hat sie bei eBay verkauft und einen Gewinn von 1.900€ erzielt. Auch hier muss er keine Steuern zahlen. Auf Gewinne aus privat verkauften Artikeln, die man seit mehr als einem Jahr besitzt, fallen keine Steuern an. >• >Transaktionen bei eBay pro Jahr: 215 >• >Umsatz bei eBay pro Jahr: 10.000€ >• >Gewinn bei eBay pro Jahr: 1.900€ >• >Zu zahlende Steuern: 0€ > >Sabine verkauft ihre alten Möbelstücke, da sie in eine neue Stadt zieht. Auch wenn manche Teile wertvoll sind, bringen die Verkäufe ihr nicht mehr ein, als sie ursprünglich für die Möbel bezahlt hat. Aus diesem Grund muss auch Sabine keine Steuern zahlen. >• >Transaktionen bei eBay pro Jahr: 7 >• >Umsatz bei eBay pro Jahr: 4.000€ >• >Gewinn bei eBay pro Jahr: 0€ >• >Zu zahlende Steuern: 0€ > >Zusammengefasst ist das PStTG also keine neue Steuer, sondern führt lediglich zu einer Meldepflicht. Deshalb zahlst du in der Regel auch weiterhin keine Steuern, wenn du privat verkaufst – auch nicht mit dem PStTG!
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