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>Genau das ist der Punkt. Du kannst natürlich privat deine Sachen verkaufen wenn die älter als ein Jahr sind. Darunter wird es schwirig. Du musst beim Finanzamt ja dann belegen wann für wie viel Geld du es gekauft hast. Sonst kann man dir immer einer Gewinnerzieliungsabsicht und gewerbliches Handeln unterstellen.
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