Antwort auf den Beitrag "Re:Stimmt. Das Backup-Thema kommt ja noch dazu... / nt" posten:
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>>>Ganz Ehrlich: >>> >>>Wenn eure Backups ein Problem darstellen dann ist euer Backup Lösung Scheiße und nicht die DSGVO. >> >>Kann sein. Davon habe ich keine Ahnung, aber es klang plausibel, was suicuique dazu geschrieben hat. Evtl. hat er ja Lust, das noch weiter auszuführen und sich mit dir über Sinn und Unsinn der DSGVO zu unterhalten. > >Ein Backup das z.B. alle 30 Tage läuft wäre übrigens schon fast DSGVO Konform. Wenn die Löschung heute, 30 Tage vor dem nächsten Backup angefragt wird und ich den Kunden "lösche" wird, ist sein Datensatz im aktuellsten Backup ja nicht mehr vorhanden. > >Löschen steht übrigens absichtlich in Anführungszeichen weil man einen Datensatz nicht wirklich löschen muss um der DSGVO nachzukommen. Ein überschreiben (masking/scrambling/unkenntlich machen) aller personenbezogenen Daten reicht vollkommen aus. Macht es auch einfacher in der Datenbank und deren Verknüpfungen und bei der Handhabung von Backups. > >Das Problem bei Backups ist aber auch, dass es nicht allein um die DSGVO geht sondern um mehrere Gesetze. Deswegen gibts da auch keine pauschale allgemeingültige Antwort und muss von Fall zu Fall besprochen werden. Außerdem greift die DSGVO nicht bei allen Daten. Hat ein Unternehmen nämlich ein berechtigtes Interesse an deinen Daten, dann muss es deine Daten nicht löschen. Berechtigtes Interesse kann z.B. die Einhaltung von anderen Gesetzen sein wie Aufbewahrunsfristen. > >DSGVO gilt also nur für Personenbezogene Daten, also alle Daten die Rückschlüsse auf deine Person erlauben (Name, genaue Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht usw) und auch nur dann wenn diese Daten nicht einem berechtigten. Interesse zur Speicherung unterliegen. Ein Scoring müsste z.B. nicht gelöscht werden, genau so wenig wie dein alter Kreditvertrag oder alte Rechnungen nicht. > >Schreibst du also deiner Bank, bei der du vor 5 Jahren gekündigt hast, dass die doch bitte deine Daten löschen soll, kann diese DSGVO Konform der Löschung widersprechen.
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