Antwort auf den Beitrag "Re:Nichtmal einen Leihwagen? Oder Papas Auto?" posten:
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>>Wobei Verfügungsgewalt auch nicht juristisch sauber ist. Denn als Besitzer darfst Du nicht über das Vollrecht Eigentum verfügen (kannst es aber in manchen Konstellationen, wenn der Käufer gutgläubig ist). > >Das verstehe ich tatsächlich nicht ganz. ;) Kannst du ein Beispiel dafür geben? Ich weiß schon mal nicht, was ein Vollrecht ist. Und wenn ich verfüge bzw. nur besitze, bin ich ja nicht der Eigentümer - wie kann ich dann einen Käufer haben? > >Besitze ich eigentlich eine Wohnung, wenn ich zur Miete darin wohne?
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