Antwort auf den Beitrag "Re:Nichtmal einen Leihwagen? Oder Papas Auto?" posten:
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>>>>Ne. Einen Leihwagen kann man per Definition nicht besitzen. Besitz hat heutzutage ja nichts mit sitzen zu tun. ;) >>> >>>Neee. Selbst wenn du ein Auto klaust, bist du erstmal der Besitzer. >> >>Krass, stimmt. Wusste ich tatsächlich noch nicht. Hätte gedacht, man würde dann lediglich von [b:Verfügungsgewalt ]oder so sprechen. > >Weil Du es erwähnst: >[i:Eigentum bezeichnet die umfassende rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache. Die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache ist der Besitz.] > >gruß
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