Antwort auf den Beitrag "Re:Wendeltreppe einbauen lassen?" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>>Muss man mit den anderen Eigentümern absprechen da Gemeinschaftseigentum. > >Der Durchbruch zwischen den zwei Wohnungen würde doch kein Gemeinschaftseigentum berühren - er will es ja über die Diele (Flur der Wohnungen) machen. Oder ist mir evtl. unbekannt, dass [i:Decken] in solchen Konstellationen grundsätzlich Gemeinschaftseigentum sind? (Bei [i:Wänden] zwischen zwei Wohnungen gibt es AFAIK keinen Zwang, die WEG (oder wie auch immer die eigentumsrechtliche Konstellation ist) zu involvieren.)
mailbenachrichtigung?