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>>Abmahnung ist ja keine Kündigung sondern der Warnschuss. >> >>Die gibt es auch für mündliche Entgleisungen wie bspw Verunglimpfung bzw beleidigen von Minderheiten >> >>In der Praxis ist das bei uns schon erfolgt. Trotz Betriebsrat und großem Unternehmen. Zum Glück wie ich finde > >Bei einem Ersttäter? Glaube ich nicht. Wenn ja, lacht ein Anwalt, sofern er diesen einschaltet. Bei mehrfachem Vergehen ist das klar. > >> >>Wenn bei mir im Team jemand nen Spruch der Art los lassen würde (ohne Beine und Arme ins Wasser schmeißen und sehen wer gewinnt) da mach ich sicher nicht eine kleine Ermahnung in großer Runde sondern die Person darf erst mal raus außer Besprechung mit entsprechenden Worten > >Raus ja, entsprechende Worte sollte man sich gut überlegen. Kann schnell nach hinten losgehen und als Bossing ausgelegt werden. Alles schon erlebt (ging um einen N-Wort Witz). Unter 4 Augen sich den MA kaufen und OHNE PROTOKOLL ihm nahelegen eine andere Anstellung zu suchen, ist was anderes. > >> >>gesendet mit m!client für iOS
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