Antwort auf den Beitrag "Re:und von Sat1 gecancelt" posten:
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>>>Also wenn sich bei uns jemand in der Form äußert in großer Runde wie danach kein vier Augen Gespräch mit bissle Finger klopfen gemacht, da wirst du einfach (zurecht) abgemahnt. Beim zweiten Mal fliegst du. >>> >>>Ende der Geschichte. Das ist ja keine kleine Entgleisung oder ein Missverständnis mehr. >> >>Genau. Und der Betriebseat und ein windiger Rechtsverdreher lachen sich tot. >>In der großen Ruunde sorgt man da kurz für Ruhe. Dann gibt's eine ERMAHNUNG, denn für eine Abmahnung reicht das leider noch nicht. >>Und dann stänkert der MA weiter rum. >> >>Beim.ersten Verstoß ist so2as nich nichtbabmahnwürdig, sondern erst bei Wiederholung. > >Es kommt darauf an - wir hatten bei meinem alten AG mal den Fall, dass sich Jemand sehr abfällig über Homosexuelle geäußert hat, als wir den CSD vor der Tür hatten - was bei einem Kollegen, der schwul ist, dazu geführt hat, dass er sich über den Kollegen beschwert hat, sowohl beim BR als auch bei der HR. Resultat war eine Abmahnung,
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