Antwort auf den Beitrag "Re:Da fehlen dann mal eben netto 430€ im Monat" posten:
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>>Deinen Sohn wirst du eventuell sogar euer ganzes Leben lang steuerliche berücksichtigen können, wenn er aufgrund seiner Behinderung außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 32 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Das und welche weiteren steuerlichen Konsequenzen draus resultieren, haben viele betroffene gar nicht auf dem Schirm. Ist er steuerlich ein Leben lang als Kind zu werten, dann greift auch unbefristet die Möglichkeit zur Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages. > >Danke. Das ist mir bewusst und ich hoffe, dass das bei unserer Steuerberaterin auch so ist. :) > >Corben
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