Antwort auf den Beitrag "Re:Da fehlen dann mal eben netto 430€ im Monat" posten:
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>>>Dann passt aber was bei der Berechnung des Faktors nicht. Du kannst bei richtiger Berechnung des Faktors keinen Liquidationsnachteil erleiden. Der Lohnsteuerabzug ist ja nur eine unterjährige Form der Vorauszahlung. Egal, ob du zu viel oder zu wenig vorausgezahlt hast, die festzusetzende Steuer bleibt stets unabhängig vom Lohnsteuerabzug. Und beim Faktorverfahren weicht die Vorauszahlung nur sehr geringfügig von der festzusetzenden Steuer ab. Das würde im Gegenzug bedeuten, sollte der Faktor von euch richtig berechnet worden sein, dass du gegenwärtig (2024) auf eine fette Nachzahlung zusteuerst. >> >>Ich vermute auch, dass da was mit dem Faktor nicht passt. Ist momentan auch nicht so wichtig. Soll ja erst 2030 kommen. Da sind alle meine Kinder bereits volljährig und wer weiß, ob und was ich dann überhaupt (noch) arbeite. >> >>Corben > >Deinen Sohn wirst du eventuell sogar euer ganzes Leben lang steuerliche berücksichtigen können, wenn er aufgrund seiner Behinderung außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 32 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Das und welche weiteren steuerlichen Konsequenzen draus resultieren, haben viele betroffene gar nicht auf dem Schirm. Ist er steuerlich ein Leben lang als Kind zu werten, dann greift auch unbefristet die Möglichkeit zur Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages.
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