Antwort auf den Beitrag "Re:Da fehlen dann mal eben netto 430€ im Monat" posten:
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>>Hast du den Behindertenpauschbetrag (§ 33b EStG) von deinem Sohn berücksichtig? Wenn dein Sohn z.B. das Merkzeichen "H" hat, beträgt der Pauschbetrag 7.400 €. Da würde die Rechnung schon wieder anders aussehen. Diesen Betrag kannst du auch als Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen und eintragen lassen, damit bereits eine unterjährige Berücksichtigung erfolgt. > >Ja. Der Freibetrag ist da bereits berücksichtigt. > >Corben
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