Antwort auf den Beitrag "Re:ich habe vierstellig weniger netto mit Faktor" posten:
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>>>>>>Das glaube ich niemals. Meinst du wirklich das es nur 3% Ehepaare gibt, die eben keine gleichberechtigte Ehe führen? Oder vermeintlich gleichberechtigte Ehen, die darunter verstehen, das jeder finanziell sein Ding macht, trotzdem Steuerklasse 3/5 nehmen, aber der Partner mit Steuerklasse 3 sein Einkommen eben nicht teilt? >>>>> >>>>>Wahrscheinlich hast du recht. Irgendwie gehe ich halt davon aus, dass man nach der Ehe das Einkommen gemeinsam „Besitzt“ und entsprechend verwaltet. Sonst kann man sich den Ehebums ja auch sparen wenn man da so sehr Grenzen beim Geld zieht. Imo. >>>>> >>>>>gesendet mit m!client für iOS >>>> >>>>Es gibt Gründe, das Einkommen und Vermögen auch in einer Ehe strikt zu trennen. Insbesondere wenn ein Partner selbständig ist oder in einem haftungsträchtigen Beruf arbeitet. Wenn ich auch nur einen Haftungsfall produziere, ist mein Vermögen, was ich in 20 Jahren verdient habe, womöglich weg. Dann muss meine Frau mich alimentieren. Daher wäre es komplett verrückt, ein gemeinsames Konto zu haben. Das wäre dann nämlich auch weg. >>>> >>>>gesendet mit m!client für iOS >>> >>>Da müsstest du dir aber schon fast vorsätzlich einen Bock leisten, oder? Als RA bist du wie wir StB grds. ordentlich durch die Haftpflicht abgedeckt. Die meisten freien Berufe sind ferner doch inzwischen in einer PartGmbB organisiert, was zusätzlich Sicherheit bieten sollte. Klar, es kann immer was passieren, dass Risiko halte ich jedoch für nicht sonderlich groß bzw. muss schon echt viel zusammenkommen, dass alle Schutzmechanismen versagen. Oder übersehe ich was? >>> >>>Dennoch würde ich bei selbständigen auch immer auf Gütertrennung pochen. Wenn du mit einem GmBH-Anteil in die Ehe geht, der zu diesem Zeitpunkt 100.000 € wert war und 20 Jahre später (bei Scheidung) 10.000.000 € wert ist, hast du ein Problem. Der gesteigerte Firmenwert ist ja nicht gleichbedeutend mit den liquiden Mitteln, oder sagt zwingend was über deine gegenwärtige wirtschaftliche Situation aus. >> >>Ich habe gerade einen Fall auf dem Tisch wo ein Anwalt (vermutlich aus gesundheitlichen Gründen nicht ganz bei der Sache) Ansprüche in einer Region von 2-3 Millionen Euro hat verjähren lassen. Dies obwohl er zuvor mehrere Verjährungsvezichte eingeholt hatte, d.h. wir reden hier von Vorsatz. Er wusste, dass er entweder weitere Verjährungsverzichte einholen oder klagen müssen. Da lehnt die Haftpflicht die Deckung mit einem Einzeiler ab. Und auch die Haftungsbeschränkung der PartGmbB wird ihm wenig helfen. >> >>gesendet mit m!client für iOS > >Glaubst du, die Haftpflicht zahlt noch? Wäre jetzt oberflächlich der Auffassung gewesen, dass das versäumen eine Klagefrist ein Klassiker ist und die Haftpflicht am Ende zahlt und dann kündigt. Da muss der RA ja schon extrem stumpf vorgegangen sein... > >Denke gerade an die ganzen Fälle, in denen StB die Klagefristen haben verstreichen lassen, weil sie das beSt nicht genutzt haben (oder nicht nutzen konnten). Wobei hier wahrscheinlich im Anschluss auch nochmal der BStBK Ärger droht, da diese im Vorfeld Mist erzählt hat.
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