Antwort auf den Beitrag "Re:ich habe vierstellig weniger netto mit Faktor" posten:
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>>Iirc stimmt das so nicht. Erstmal gehört jedem das was er erwirtschaftet. Nur bei einer Trennung wird der Zuwachs an Vermögen 50:50 aufgeteilt. > >Ja, aber gleichzeitig gibt es auch während der Ehe schon Anspruch auf Familienunterhalt. > >[https://www.iww.de/sr/elternunterhalt/familienunterhalt-ehegatten-haften-vorrangig-fuer-einander-kinder-erst-sekundaer-auf-elternunterhalt-f100767#:~:text=Familienunterhalt%20wird%20also%20grundsätzlich%20„in,unter%20den%20beiden%20Eheleuten%20aufzuteilen.]
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