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>>Im Sinne des "Vereinsgesetzes" ist jeder organisierte Zusammenschluss von juristischen oder natürlicher Personen ein "Verein". Also auch Unternehmen, Wohlfahrtsorganisationen, GmbHs, ... und natürlich all das was man gemeinhin unter Verein versteht (Fussballverein, der Verein der Vogelfreunde, ...). Ausgenommen sind explizit allein Fraktionen und Parteien. > >Danke für die Aufklärung. Das entkräftet meine Befürchtung, die Compact könne sich jetzt einfach in eine andere Rechtsform retten. Das ist ja schon mal gut. > >Dann hoffe ich einfach mal, dass die zuständigen Personen im Innenministerium ihre Arbeit gemacht haben und das Verbot auf juristisch festen Füßen steht. Der „kämpferische und aggressive Stil“ der Compact lässt sich hoffentlich gut belegen (ich selber habe noch nie auch nur eine Zeile aus dem Blatt zu Gesicht bekommen).
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