Antwort auf den Beitrag "Re:Frage..." posten:
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>Ich hab ja weiter unten schon zwei Beiträge dazu verfasst. >Zu folgenden Punkten würde ich aber gern noch was schreiben: > >>Ist es mit der Gewaltenteilung vereinbar, dass das exekutive Organ - das Bundesinnenministerium - nicht nur ein mögliches Verbot ausspricht, sondern auch darüber entscheidet, ob die "aggressiv-kämperferische Form" gegeben ist? > >Warum soltle das nicht vereinbar sein? >Exekutive heisst ja nicht dass keine Entscheidungen durch sie getroffen werden dürfen. >Tagtäglich treffen exekutive Entscheidungen von weitreichenden Folgen: das fängt bei Polizisten und Ermahnungen im Straßenverkehr an und hört bei Ministerien und der Bafin samt ihrem Massnahmenkatalog auf. >Du fragst ob man Exekutive allein auf die ausführung beschränken kann? Aber wem wäre dann geholfen? >Vereinsverbote fallen explizit in das Ressort des Innenministeriums. Da bedarf es keiner gerichtlichen Entscheidung. > >>Ich nehme stark an, dass hier eine eingehende juristische Prüfung erfolgt ist, nur fehlt mir jeglicher Hinweis darauf. > >Davon würde ich ausgehen. >Ich kann mir nicht vorstellen dass sie riskieren dass das Verbot kassiert ist. >Wie oft wurden Vereinsverbote des Innenministeriums bisher kassiert? >(echte Frage ... ich habe keine Ahnung) > >>Auch wenn für so ein Verbot grundsätzlich die Möglichkeit besteht, weil das betroffene Organ ja immer noch juristisch dagegen vorgehen kann: Wäre aufgrund der Brisanz und der erheblichen negativen Folgen, sollte ein Gericht das Verbot wieder kassieren ([b:s. bspw. gescheitertes NPD-Verbot]), nicht eine Beurteilung durch ein Gericht vorab ratsam? (Oder geht das nicht, weil fehlende Rechtsgrundlage o.ä.?) > >Parteien haben einen sonderstatus. >Das geht nur über das Verfassungsgericht. > >will sagen: sie sind bereits im Ansatz nicht nichtm it dem vorliegenden Verbot vergleichbar. > >gruß
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