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>Und falls Du in Frage stellst warum das Vereinsgesetzt bei Medienorganen greifen soll. Guckst Du hier. > >[https://dejure.org/gesetze/VereinsG/2.html] > >Allein Fraktionen und politische Parteien sind davon ausgenommen. >Hier gilt dann das womit Du argumentiert hast: > >"[i:Das Verbot einer Partei kann [b:allein das Bundesverfassungsgericht] auf Antrag des Bundestags, des Bundesrats oder der Bundesregierung aussprechen (Artikel 21 Absatz 2 GG, § 13 Nummer 2 und § 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes)]. "
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