Antwort auf den Beitrag "Re:Innenministerium verbietet "Compact"" posten:
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>>Wenn das Medium tatsächlich strafrechtlich relevante Inhalte verbreitet, soll natürlich dagegen vorgegangen werden. Das braucht aber dann einen Prozess und einen Gerichtsentscheid. > >Da hast Du dir aber was nettes ausgedacht bzw durcheinander gebracht. >Selbstverständlich darf das Innenministerium Vereine, Verbände, Organisationen etc verbieten. Ganz von sich aus. >Dazu bedarf es keines Gerichtsbeschlusses. Das Innenministerium ist gerade die Behörde und das staatliche Organ das darüber entscheidet was verbotsmäßig indiziert ist. >siehe zb [https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/extremismus/vereinsverbote/vereinsverbote-artikel.html] > >[b:Danach ]steht es den verbotenen Organisationen frei Rechtsmittel einzulegen. > >gruß
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