Antwort auf den Beitrag "Re:"Die Mühlen der Justiz mahlen langsam"" posten:
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>>>Gibt es da nicht eine Verjährungsfrist? die sitzen das doch aus. >> >>10 Jahre wäre das. >> >>"Zahlungsverjährung nach den §§ 228 ff. AO. Die Verjährungsfrist beträgt hier fünf Jahre, bei Straftaten der Steuerhinterziehung, des Schmuggels und der Steuerhehlerei zehn Jahre." >> >>Bekannt war die Praxis seit 2002. >>Sie wurde aber bis 2018 im großen Stil angewendet. Dann kamen die CumEx-Files an die Öffentlichkeit. > >Man stelle sich vor das in ein paar Jahren der wirecard-Marsalek feixend >beim Lanz sitzt und seine Lebensgeschichte vermarktet. Und keiner kann ihm mehr was. >Da wird einem doch schlecht.
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