Antwort auf den Beitrag "Re:LOL @ Supreme Court" posten:
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>> >>> >>>Das ist bei uns nicht so viel anders. Die Vorteilsnahme, also ein Geschenk annehmen, weil man im Dienst irgendwas Gutes getan hat, wird viel niedriger bestraft als Bestechung bzw. Bestechlichkeit. >> >>Weniger ist aber nicht gar nicht und "dumm" ist das ja trotzdem irgendwie. Oder bist du der ansicht, das so ein Gesetz ganz sicher niemals ausgenutzt wird? :) >> >>Lynne > >Möglicherweise ist es auch „gar nicht“, wenn der Amtsträger sich das Geschenk von seinem Vorgesetzten genehmigen lässt, teilweise existieren auch generelle Verwaltungsanweisungen. Eine Schulklasse darf ihrer Lehrerin in der Regel etwa einen Theatergutschein zum Geburtstag schenken und ein Bürgermeister darf auch von einem Verein zur Fastnachtssitzung eingeladen werden usw. Also, nicht immer auf die Amis schimpfen… natürlich darf sich ein Amtsträger kein Auto schenken lassen. > >gesendet mit m!client für iOS
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