Antwort auf den Beitrag "Re:"Die Mühlen der Justiz mahlen langsam"" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>>Gibt es da nicht eine Verjährungsfrist? die sitzen das doch aus. > >10 Jahre wäre das. > >"Zahlungsverjährung nach den §§ 228 ff. AO. Die Verjährungsfrist beträgt hier fünf Jahre, bei Straftaten der Steuerhinterziehung, des Schmuggels und der Steuerhehlerei zehn Jahre." > >Bekannt war die Praxis seit 2002. >Sie wurde aber bis 2018 im großen Stil angewendet. Dann kamen die CumEx-Files an die Öffentlichkeit.
mailbenachrichtigung?