Antwort auf den Beitrag "Re:schöner Start: Bernd Hoecke verurteilt" posten:
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>>Meines Erachtens ja. Vorsatz ist jetzt noch viel klarer nachweisbar und es besteht ja eine eindeutige zeitliche Zäsur. >> >>Ich glaube (so genau kenne ich den Sachverhalt nicht) da wurde nichts getrennt; das eine Verfahren lief ja bereits, da hat er trotzdem weitergemacht. Denke mal, der ist jetzt in der Tat zu weit gegangen. Naisu. >> >>gesendet mit m!client für iOS > >Das weiß der alles und es gehört zum Kalkül. Ich vermute mal, dass er das Ding zum BVerfG tragen will und da wäre ich mir dann nicht mehr so sicher, ob ein generischer Spruch wie dieser (den ich jetzt natürlich nicht zitiere) ein „Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation“ ist. Ich komme ja aus dem gewerblichen Rechtsschutz und mache auch viel Kennzeichenrecht. Hier bekommt man bei generischen Zeichen gesagt, dass diese bei den Verkehrskreisen keinen Rückschluss auf das Unternehmen zulassen und wegen fehlender Kennzeichnungs- bzw. Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig sind bzw. ein Unternehmenskennzeichen, also die Firma, nicht ausreichend kennzeichnungskräftig ist (was auch im Grundsatz richtig ist). Wenn man das aber auf den vorliegenden Fall überträgt, besteht ein gewaltiger Unterschied zwischen den bekannten Sprüchen von SS und SA, dem „Deutschen Gruß“, dem Hakenkreuz, dem Horst Wessel Lied etc. und einem eher unbekannten Spruch, der auch vom Fanclub der Nationalmannschaft kommen könnte, ohne dass jemand daran Anstoß nähme. Ich wusste vor der Höcke-Sache nicht, dass der Spruch als verboten eingestuft wird. Aber eben vermutlich noch nicht vom Bundesverfassungsgericht. Klar hat Höcke das kalkuliert. Aber ich wäre mir nicht so sicher, dass das BVerfG da mitgeht. Der Spruch wird mit Sicherheit von 99% der Bevölkerung nicht als volksverhetzender Kampfspruch verstanden. > >gesendet mit m!client für iOS
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