Antwort auf den Beitrag "Re:schöner Start: Bernd Hoecke verurteilt" posten:
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>Meines Erachtens ja. Vorsatz ist jetzt noch viel klarer nachweisbar und es besteht ja eine eindeutige zeitliche Zäsur. > >Ich glaube (so genau kenne ich den Sachverhalt nicht) da wurde nichts getrennt; das eine Verfahren lief ja bereits, da hat er trotzdem weitergemacht. Denke mal, der ist jetzt in der Tat zu weit gegangen. Naisu. > >gesendet mit m!client für iOS
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