Antwort auf den Beitrag "Re:Kalifat-Islamist darf kein Lehrer werden" posten:
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>>>>>[https://www.bild.de/politik/inland/nach-demo-in-hamburg-kalifat-islamist-darf-kein-lehrer-werden-662f60afea3d1b6187eb8b6d] >>>>> >>>>>immerhin... Jetzt die Frage: Ist das wasserdicht, oder kann der sich unter Umständen da irgendwie reinklagen oder sonstwas? >>>> >>>>In dem Artikel steht doch gar nichts konkretes drin. >>>> >>>>„Inzwischen hat auch Hamburgs Wissenschaftssenatorin und Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank reagiert und erklärt: „Diese Person ist bekannt, der Name ist bekannt und deshalb wird er in Hamburg kein Lehrer sein.“ >>>> >>>>Ist das ein Wunsch, eine Forderung, eine Feststellung? Auf welcher rechtlichen Grundlage? >>>>Ein bißchen mehr Info zu dem Satz oben wäre schon nicht verkehrt. >>> >>>Die ist schon klar, dass ein Lehrer idR verbeamtet wird? >> >>>Wie soll das bei Jemandem gehen, der öffentlich sich gegen das Grundgesetz und unsere Demokratie aufstellt? >> >>Erstens wird man nicht verbeamtet wenn man nicht will und kann ganz normal als angestellter Lehrer arbeiten. Man muss nicht mal Lehramt studieren um Lehrer zu werden. > >Nunja, dass du ganz ohne gesonderte Ausbildung quereinsteigen darfst ist eher die Seltenheit. Je nach bundesland machst du ja noch ein Mini zusatzstudium inklusive Refrendariat. > >>Zweitens: wer an welcher Stelle würde ihm bindend sagen "Sie sind gegen das Grundgesetz, sie dürfen nicht lehren."? Das ist wohl Telemesses Frage. > >Ich denke, gerade in einer Öffentlichen EInrichtung ist das durchaus ein Kriterium
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