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> >>Ja, dann kommt ein Arbeitstag als Urlaub oder Gleitzeitstunden. Selbst wenn z.B. von einer Mutter das Kind krank ist, geht das vom Urlaub/Stunden weg (steht so im Arbeitsvertrag). > >Ernsthaft? Das ist nicht zulässig, und damit könnten auch weitere Passagen aus Euren Verträgen ungültig sein. Das würde ich mal prüfen oder irgendwo "anmerken". > >Es ist zudem total bescheuert, da der AG die Kosten des Ausfalls "aufs Kind" erstattet bekommt.
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